Wie gesagt...

Wenn man sich fachlich nicht mit einer Thematik auseinandersetzen will oder kann, setzt man halt ein Zitat dagegen...

Schade, wenn auch ehrlich gesagt wenig verwunderlich, das Sie auch im zweiten Anlauf nicht sachlich auf den Ursprungsbeitrag eingegangen sind und stattdessen einfach Ihre Behauptung noch einmal wiederholen.

Sie koennen sich natuerlich gerne jederzeit eine andere Quelle ueber die Grundidee des islamischen Rechtes zum Eigentum an Grund und Boden zu Gemuete oder zu Rate ziehen, aber davon wird sich diese auch nicht aendern.
Insofern sogar verstaendlich das lieber bei Ihrem eigenen Beitrag bleiben. Sicherlich eine interessante Idee, doch leider fehl am Platze.
Aber da ueberlasse ich Ihnen gerne das letzte Wort wenn Sie es wuenschen.

P.S. "Aus dem Nießbrauchrecht der Besatzungskraft lässt sich kein Besiedlungsrecht für Zivilisten ableiten." - ist auch nur eine weitere Behauptung oder belegfreie Meinungsaeusserung.

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