Nur noch adhominem?

Danke, dass Sie mir das letzte Wort überlassen. Sie sind bestimmt jemand, den man auch in diesem Fall beim Wort nehmen kann.

Wenn man sich fachlich nicht mit einer Sache auseinandersetzen will, dann kopiert man einfach aus einer Seminararbeit, die bei Hausarbeiten.de hochgeladen wurde, in der es keinen einzigen Quellennachweis für die aufgestellten Behauptungen gibt und schreibt dann einfach "Universität Münster | Institut für Ethnologie" darunter.

Ich kann verstehen, dass Sie das Zitat des Jewish National Fund am liebsten ignorieren würden, denn es berücksichtigt, dass weder der britische Mandator, noch das osmanische Reich das traditionelle Recht der Bedouinen auf die Negevwüste in Frage stellten. Hinzu kommen noch die 44% Privatbesitz der arabischen Palästinenser, was eben die 88% ausmacht, die eben nicht öffentliches Land waren. Vielleicht sollten Sie dazu mal eine relevantes Buch lesen, wie z.B. "British Mandate: A Survey of Palestine, prepared by the British Mandate for UN prior to proposing the 1947 partition plan" und nicht eine zusammengeschusterte Seminararbeit, die nicht einmal einem Grundstudium gerecht wird.

Dass Israel 85% der Negevwüste als Staatsland deklarieren musste, passt auch nicht so ganz in Ihre Darstellungen. Es wundert daher nicht, dass Sie es ignorieren müssen.

Sie können sich ja gerne weiter daran versuchen, zu beweisen, wie sich aus dem Nießbrauchrecht für die Besatzungskräfte ein Recht ableiten ließe, dass der Besatzer dort die eigenen Bevölkerung ansiedeln kann oder ein Anrecht auf diese Gebiete hätte, obwohl Ihnen jede Sicherheitsresolution, in der es auch um die Siedlungen geht dazu das Gegenteil erzählt. Stattdessen betonen Sie die HKLO, die schon mehr als hundert Jahre alte ist, ohne die Entwicklung des Völkerrechts und des Völkergewohnheitsrechts zu berücksichtigen und dass die Genfer Konventionen gerade aufgrund der ehemaligen Praxis der Nationalsozialisten verhindern sollen, dass jemals besetzes Gebiet wieder besiedelt wird.

Warum Sie aus einem "Verwalten" ein "Verfügen" konstruierem, um sich dann daraus zu stricken, dass Israel der rechtmäßige Eigentümer wäre, bleibt ihr Geheimnis. Das Gegenteil ist der Fall. Die einheimische Bevölkerung hat nie aufgehört, rechtlicher Souverän des Landes zu sein und es oder Teile davon auf jemand anderen zu übertragen. Israel hat, ob Sie es wahr wollen oder nicht, bis auf die ursprünglichen 6% das restliche Gebiet miliärisch erobert. Ich gehe davon aus, dass Sie wissen, dass sich aus einer militärischen Eroberung kein Rechtanspruch auf das Land ableiten lässt, solange die Bevölkerung dem nicht zustimmt. Daran ändert auch keine UN-Empfehlung dritter Staaten an den Sicherheitsrat, die nicht von diesem nicht einmal angenommen wurde. Vielleicht lesen Sie mal ein Buch von John B. Quigley dazu, falls es Ihnen wirklich darum geht, wie es wirklich ist und nicht, wie Sie es gerne hätten.

Dass Sie auch noch ausgerechnet von der Seite des israelischen Aussenministeriums eine längst überholte Stellungnahme aus dem Jahr 2003 über den Sicherheitszaun zitieren, obwohl die rechtliche Situation im Rechtsgutachten des internationalen Gerichtshof 2004 eindeutig anders ausgefallen ist, rundet das Bild nur ab.

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